WoZ Nr. 4/92, 24.1 1992 (S. 5)

Beweisnotstand der Untersuchungsrichter

Die Odyssee des Walter Stürm

Seit seiner Verhaftung auf den Kanarischen Inseln und der Auslieferung an die Walliser Justizbehörden ist Walter Stürm nicht gross «gesessen»:

Die Behörden sind sich nicht einig über die Zuständigkeiten, verschieben Stürm auch aus Sicherheitsgründen von Knast zu Knast und verschlampen derweil die Untersuchung. - Eine Odyssee mit gelegentlichen illegalen Abstechern in den Kanton Jura.

Von Swiss Schweizer (Text und Fotos)

Der Ausbrecherkönig - das Adelsprädikat stammt von der Boulevardpresse - bereitet den Justizbehörden zur Zeit mehr Kopfzerbrechen als auf seinen Fluchten. Denn der Untersuchungshäftling Walter Stürm wird seit mehr als zwei Jahren zwischen der Gerichtsbarkeit der Kantone Wallis und Jura hin- und hergeschoben und ist - weil die Unschuldsvermutung auch für einen Vorbestraften bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt - zur Zeit unschuldig. Noch immer gibt es keine Anklageschriften, keine Gerichtstermine, gegen aussen keine Auskünfte über Straftaten. Kein Grund dagegen also, Walter Stürm von heute auf morgen freizulassen. Stürms Anwältin, Barbara Hug, hat dies angesichts der Rechtslage denn auch schon zweimal gefordert.

Ende Juni 1989 wurde Walter Stürm nach einer 14monatigen Flucht auf der Kanarischen Insel Gomera verhaftet, wo er ein bisschen weniger gemütlich als andere Aussteiger lebte und die Bevölkerung gelegentlich mit seinen tollkühnen motorisierten Drachenflügen erfreute und erschreckte. Wie Stürms Fiche zeigt, nicht unerkannterweise. Am l. März 1989, also fünf Monate vor seiner Verhaftung, heisst es darin: «v. ND-ZH: Rapport im Zusammenhang mit dem Eingang eines anonymen Schreibens in französischer Sprache am 15.2.89 bei der Kapo/ZH (Aufgabeort: Genf). Der Anonymus liefert (bereits bekannte) Hinweise auf das Wirkungsfeld des S.» «Ich bin verpfiffen worden», sagte Stürm bereits am Tag seiner Verhaftung. Dem schweizerischen Auslieferungsbegehren widersetzte sich Stürm nicht, sondern war «froh», den Zuständen in den spanischen Knästen zu entkommen. Er wurde umgehend in den Kanton Wallis verbracht, zur Untersuchung vermuteter Straftaten. Dies war Bedingung für die Auslieferung, denn Spanien hatte zwei von drei Auslieferungsbegehren der Schweiz abgelehnt und nur die «Ansprüche» des Kantons Wallis gutgeheissen. Stürm muss beispielsweise die Reststrafe aus der Zeit vor seiner Flucht aus Regensdorf nicht mehr absitzen: Laut spanischem Recht fällt diese Sache unter eine Amnestie, in deren Genuss viele Gefangene nach Francos Tod kamen. Ausgeliefert wurde Stürm auch nicht wegen einer Untersuchung im Kanton Aargau, denn jene unterstellten Straftaten sind verjährt.

Die Walliser allerdings tun sich schwer mit ihren Altlasten. Die insgesamt 34 Straftaten von 1984 bis Anfang 1986, die sie auf Stürms Konto buchen wollen, harren noch der Untersuchung. Im Oktober 1986 sagte der zuständige Untersuchungsrichter Jo Pitteloud noch hoffnungsvoll, «die Untersuchungen sind kurz vor dem Abschluss», die «Anwesenheit Stürms ist im Wallis nicht mehr nötig für die Untersuchung». Doch in diesen fünf Jahren ist man nicht viel weitergekommen. Allerdings werden Stürm jetzt noch ein paar neuere Delikte angelastet: ein Überfall auf die Raiffeisenkasse in Boécourt (1988), ein Überfall auf die Staatsbank in Kerzers (1989) und die Mitbeteiligung an einem Überfall auf die Luzemer Kantonalbank in Reiden (l 989): Dort soll Stürm als Blondine verkleidet am Steuer eines Mercedes Schmiere gesessen haben, wie der angebliche Komplize E. R. aussagte. Stürm bestreitet allerdings jede Zusammenarbeit mit E. R.

Justiz auf Zickzackkurs

Seit Stürm in der Schweiz ist, reist er von einem Knast zum ändern, stürmen die Kantone vor der Zuständigkeit: Nicht zuletzt wegen dem lieben Geld, müsste doch Stürm in jenem Kanton seine potentielle Strafe absitzen, in dem er verurteilt würde. Und das kann bei einem, der im Türmen geübt ist und in den Augen der Justizbehörden nach Sicherheitsmassnahmen verlangt, schnell mal teuer werden. So war denn der Willisauer Amtsstatthalter Xaver Kurmann recht froh. als er seine Untersuchungsakten zum Fall Reiden in den Jura schicken konnte. «Für uns ist der Fall abgeschlossen.»

Schwerer tut sich der Walliser Instruktionsrichter Jo Pitteloud: Am l. März 1990 führte er seine letzte Untersuchungshandlung durch, indem er Stürm seinem angeblichen Komplizen M. R. gegenüberstellte, der ihn aber nicht zweifelsfrei erkannte. Dann liess er Stürm ins alte Château von Pruntrut verfrachten, wo die jurassischen Kollegen die weiteren Fakten zu seinen Untaten erheben sollten. Ziemlich verdutzt müsste der jurassische Untersuchungsrichter aber von Stürm zur Kenntnis nehmen, dass die Spanier ihn dafür nicht ausgeliefert hätten, er also illegal in der jurassischen Untersuchungshaft sitze und verlange, sofort freigelassen zu werden. Jo Pitteloud müsste Stürm wieder in Walliser Haft nehmen, die plötzlich als «nur unterbrochen» erklärt wurde. (Tatsächlich hatte er Stürm offiziell aus der Walliser Haft entlassen.)

Inzwischen ist ein nachträglich gestelltes Auslieferungsbegehren für die Untersuchung im Kanton Jura bewilligt worden, und Stürm wurde für ein paar Monate unter die Autorität der Jurassier gestellt. Allerdings sah er Untersuchungsrichter Pierre Seidler auch nur bei der Hafteröffnung, konkrete Untersuchungshandlungen fanden hier ebenfalls nicht statt. Diese Verschiebung zwischen der Walliser und jurassischen Autorität spielte sich jedoch nur auf dem Papier ab: Walter Stürm sass seit März 1991 im Knast von Bois-Mermet in Lausanne. Betrogen auch um den Genuss der physischen Verschiebung in einem Gefängniswagen - vom Wallis nach Pruntrut immerhin eine halbe Tagesreise durch die Westschweiz.

Sanfte Mahnung des Bundesgerichts

Gegen diese Verschleppung und Verzögerung des Untersuchungsverfahrens legte Stürms Rechtsanwältin Barbara Hug bereits zweimal Beschwerde beim Bundesgericht ein. Beide Beschwerden wurden teilweise gutgeheissen. So mahnte das Bundesgericht beim ersten Urteil, «die Behörden [sollten] alles daran setzen, damit das Strafverfahren im Kanton Wallis so rasch als möglich zum Abschluss gebracht werden kann.» Das war vor genau einem Jahr - konkret geschah nichts. Im Herbst 1991 reichte Stürm wiederum Klage ein wegen Rechtsverweigerung, Verletzung der persönlichen Freiheit und des Rechts auf Aburteilung innerhalb angemessener Frist. Anstatt den Wallisern endlich Druck aufzusetzen (beispielsweise durch Setzung eines spätesten Termines oder indem man Stürm bis zum Prozess aus der Haft entlässt), wiederholte das Bundesgericht die sanfte Mahnung, «mit dem Abschluss der Untersuchung darf nicht mehr allzu lange zugewartet werden». Was heisst das konkret - ein paar Wochen, Monate oder Jahre? Immerhin meinten die Richter, die Walliser hätten das Strafverfahren «gegebenenfalls ohne die Rücksicht auf die Antwort der spanischen Behörden» abzuschliessen.

Ist die Anklage in Beweisnot?

Damit könnte Jo Pitteloud allerdings in die Bredouille kommen. Denn offenbar ist die Beweislage alles andere als erdrückend - und ohne zusätzliche Ermittlungen in den Kantonen Jura und Wallis (wozu die ergänzenden Auslietcrungsverfahren nötig sind) wohl zuwenig stichhaltig für eine langjährige Haftstrafe. So erkundigte sich Jo Piueloud bei Markus Wüthrich vom Bundesamt für Polizeiwesen nach dem Stand der Auslieferung und merkte an, die Bewilligung zusätzlicher Auslieferungsbegehren würde ihm helfen, «gewisse Probleme meiner Untersuchung und der Präventivhaft zu lösen». Was nichts anderes heisst, als dass es in der Untersuchung tatsächlich Probleme gibt - nicht nur bedingt durch die legale Aussageverweigerung von Walter Stürm - und dass der Walliser Instruktionsrichter auch Probleme hat. die immer länger werdende Untersuchungshaft (inklusive Auslieferungshaft bald drei Jahre) zu legitimieren. Die bisherigen Ermittlungen reichen aber offenbar noch nicht, um Stürm die grosse Superstrafe zu verabreichen.

Als ihn die Jurassier anlässlich der letzten Beschwerde afn 15. November 1991 einmal mehr offiziell aus der Haft entliessen. die Walliser aber vergassen. ihn wiederum offiziell in Haft zu nehmen - wie gesagt, das spielt sich alles nur auf dem Papier ab -, schrieb Stürm «seinem» Gefängnisdirektor von Lausanne, er sei seiner Meinung nach illegalerweise im Knast. Die Walliser, wie immer den Ereignissen hinterherhinkend, schickten dann doch noch schnell einen Fax und meinten, natürlich hätten sie nicht vor, Stürm zu entlassen ...

Offenbar wurde dem Lausanner Direktor aber das ständige Hin- und Hergeschiebe lästig wie auch die Flut von Beschwerdebriefen, die am Tag begann, als Stürm in den Knast einzog. Auch einige Mitgefangene verlangten bald ebenfalls die Wahrung ihrer Rechte ... Also platzte dem Lausanner Gefängnisdirektor der Kragen, und drei Tage nach dem Fax aus Sitten liess er am 20. November 1991 Walter Stürm endgültig zurück ins Wallis bringen.

Seither sitzt Stürm wieder in der Nähe des Briger Spitals, ein Stockwerk über dem Forstamt. An diesen Gefängnisneubau hat Stürm nur schlechte Erinnerungen: Ein Ausbruchversuch misslang im August 1986. Nun ist anzunehmen, dass für ihn bald wieder eine hektische Reisezeit beginnt, von einem Walliser Dorfknast in den ändern oder vielleicht auch wieder mal ins Jurassische.

Der Rechtsanwältin Barbara Hug bleibt nach dem letzten Urteil des Bundesgerichtes mit der unverbindlichen Rüge der Walliser Untersuchungsbehörde nichts anderes übrig, als in Strassburg beim europäischen Gerichtshof Beschwerde wegen Verletzung der Menschenrechte einzureichen.


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Walter Stürm / Pressebüro Savanne / savanne@savanne.ch
Letzte Änderung 2000-09-30